Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln, auf der BAB 1, in Höhe km 406,750, Rheinbrücke, Strommitte, in Fahrtrichtung Dortmund um 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Köln übersandte Schriftliche Verwarnung
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