Auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, in der Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 56 km/h, bei zulässigen 40 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Verwarnungsgeldangebot mit Schriftlicher Verwarnung.

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