Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bimöhlen, auf der A 7, bei km 111,200, Fr Flensburg um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg
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