In Orsingen – Nenzingen, auf der BAB 98, in Höhe km 129,040, Stockach – Singen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 79 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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