Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam mit 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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