Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, auf der Straubinger Straße, ggü. Hs,. Nr. 36, Richtung stadteinwärts die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 110 km/h

Verletzte Vorschriften: 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung

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