Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Fahrspur, Tunnelende ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330, Verwarnungsgeld: 35,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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