Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Saarlouis, auf der Rodenerstr., Nähe Nr. 48, FR Mühlenstraße um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova   6 F.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreisstadt Saarlouis übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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