Auf der BAB 40, in Essen, FR. Duisburg, Höhe km 63,800 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.03.2016 um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 106 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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