Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 90,8, in FR AD Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 67 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 7 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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