Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesautobahn A 20, zw. AS Strasburg und AS Pasewalk Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lichtmessverfahren durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h bei zulässigen 80 km/h. Es wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Zeugenfragebogen
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