Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 35416, Buseck, Kurt-Schumacher Straße, Höhe Nr. 45, Fahrtrichtung Gießen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor mit Foto 60 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Buseck übersandte Zeugenfragebogen
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