Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 7, Höhe Volkspark, km 152,1, i. Ri. Norden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 110 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 50 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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