Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h in Hollfeld, B 22, Abschnitt 1080, km 1.4, Ri. Hollfeld überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 112 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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