Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 112 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr

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