Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 24, Richtung Berlin, bei km 130,93. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h der erforderliche Abstand von 85,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Bußgeld: 180,00 €

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

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