In Pleideslheim, auf der BAB 81, bei km 560,520, Stuttgart-Würzburg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 141 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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