Auf der BAB 2, bei km 7.2, in FR Hannover wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden 144 km/h mit Messgerät ES3.0, bei zulässigen 120km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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