Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 1, RF Münster, bei km 222,228, im Abschnitt 30-0,309 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0  110 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Anhörung

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