Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 22.05.2016 in Elz, auf der BAB 3, bei km 101,300, Ri, Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Koaxialkabelsmessung mit Foto 129 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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