Auf dem Deutzer Ring, in Köln Deutz wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde  um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 79 km/h mit Einseitensensor ES3.0, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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