Auf der BAB 6, in Waldenburg. bei km 670,5, Fahrtrichtung N-MA wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am um 57 km/h überschritten. Gemessen wurden 177 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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