Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 19.02.2016  wurde die Geschwindigkeit in der Gem. Bockenem-Schlewecke, auf der A7, km 202,0, RF süd um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.0 113 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.6. BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hildesheim

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