Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, Neckarsulmer Str. ggü. 91 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 40 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Formular Anhörung
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