Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 3,4, in FR Hannover mit 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Schriftliche Verwarnung mit Angebot eines Verwarnungsgeldes wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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