Verkehrsordnungswidrigkeit wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, auf der Überholspur durch Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 11 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“