Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grubingen, auf der BAB 8, bei km 160.235, Stuttgart-München die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 100 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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