Am 10.03.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 59269, Beckum, auf der B 58, Abs. 78, km 1,390, FR Ahlen
um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Warendorf

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