Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Niederlande, bei km 43,291 mit 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 115 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.

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