In 10557, Berlin Mi., Straße d. 17. Juni, Ri. Ernst-Reuter-Platz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 52 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörungsbogen

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