Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10961, Berlin Fh / Kb, Blücherstr. 66a, Ri. Obertrautstr. mit 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab mit 60 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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