Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13347, Berlin Mi, Reinickendorfer Str. 119, Ri. Fennstraße mit 35 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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