Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aurich, auf der Leerer Landstraße, Höhe km 1,7, Richtung Mittegroßfehn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 77 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandte Vordruck Anhörung
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