Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel mit 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 154 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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