Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Bad Sachsa, B 243n, Höhe Abs. 25, St. 0,0, Rtg Mackenrode. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto 95 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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