Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, Kennedydamm, FR Nordfriedhof, Höhe Haus Nr. 9, Ecke Rolandstraße um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung
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