Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, bei km 704,890, Singen Stuttgart mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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