Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, Gustav-Heinemann-Allee/Theodor-Heuss-Allee, Ri. Hagsfeld die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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