Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, auf der Rietberger Straße, B 64, Abs. 22, Stations-km 0,279 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffiphot festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh
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