Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wallerfangen, auf der A 8, i.H. Autobahndreieck, Rtg. Neunkirchen mit 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren LEIVTEC XV 3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentral Bußgeldstelle Saarland übersandt.
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