Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83676, Jachenau, Wieden, St 2072, Höhe 13 1/2 (Schule) mit 62 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES8.0, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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