Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 89 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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