Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten in der Gemeinde Rade, Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formulae Anhörung
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