Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente Berlin – Dresden um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz
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