Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 08.08.2015 in Königswinter-Petersberg, L 331, FR Königswinter, B 42 um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h ist Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messgerät VDS digital, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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