Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 31.05.2016 in 35428 Langgöns, Goethestraße, Ecke Herderstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 26 km/h festgestellt. Beweismittel: Sensormessung, Foto,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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