Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72525, Münsingen, Schillerstraß, auf Höhe Geb. 38, Schillerschule die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 46 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandte Formular Anhörung

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