Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, A 281, FR A 1,Osnabrück ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan F 1 mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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