In der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 124 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen erhob 640,00 € Bußgeld

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