In in Egeln, Stadt Egeln, B 81, Abs. 206, km 26,0, Hö. Kreuzung Magdeburger Str., , Ri. Halberstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 99 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung
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